Die Jurymitglieder (vlnr): Stiftungsbeirat Küfe, Wolfgang Engel, Lions Präsident Koch, Petra Marcolin, Mano Salokat, Falk Herzog, Bürgermeister Behnk

Stiftung des Lions Club Eutin lobt erstmals Förderpreis für Jugendliche und junge Erwachsene im Ehrenamt aus

2014 gründete der Lions Club Eutin eine eigene Stiftung, deren Mittel ausschließlich der Förderung des Gemeinwohls in der Stadt Eutin und in den Gemeinden Bosau und Malente dienen.

Um die ehrenamtliche Tätigkeit junger Menschen hervorzuheben, lobt die Stiftung Lions Club Eutin im  Jahr 2020 erstmals einen Förderpreis für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 28. Lebensjahr aus, die sich in der Stadt Eutin und den Gemeinden Bosau und Malente allein oder in einer Gruppe in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren. Ob dies im Umwelt- oder Naturschutz, im Klima- oder Tierschutz, im sozialen Bereich, bei Feuerwehr oder THW, der DLRG, in Kirche oder Schule, in einer nichtorganisierten Jugendgruppe oder als Übungsleiter ist, alles ist wichtiges ehrenamtliches Engagement, das gefördert werden soll. Die Ehrung soll dieses Engagement  bekannt machen und sie ist Ausdruck der Anerkennung und des Respektes für diese besonderen Leistungen. Sie soll natürlich auch weitere junge Menschen zum Ehrenamt motivieren.

Der Förderpreis ist mit 1.000,00 Euro dotiert. Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet eine sechsköpfige Jury. Neben Michael Koch (Präsident des LC Eutin) und Detlev Küfe (Beiratsvorsitzender der Stiftung) gehören der Jury Eutins Bürgermeister Carsten Behnk, Falk Herzog (Geschäftsführer der Eutiner Festspiele), Petra Marcolin (Leiterin der Kreismusikschule Ostholstein) und Mano Salokat (Fachberater für kulturelle Bildung an den Schulen im Kreis Ostholstein) an. Die Jury kann für überzeugende weitere Bewerbungen und Vorschläge zusätzlich einen mit 500,00 Euro dotierten Sonderpreis vergeben.

Das Bewerbungs-/Vorschlagsformular ist auf der Homepage der Stiftung des Lions Club Eutin unter stiftung.lionsclub-eutin.de hinterlegt. Es kann dort direkt online ausgefüllt und versendet werden. Es kann auch heruntergeladen und als Anhang an die E-Mail-Adresse der Stiftung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden. Für einen Postversand ist die Anschrift ebenfalls auf der Homepage hinterlegt. Jede(r) kann engagierte junge Menschen vorschlagen und sich natürlich auch selbst bewerben.

Neben einer Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit (Inhalt der Aufgabe, seit wann, warum das Engagement) und einer Begründung für die angestrebte Auszeichnung (Darstellung der Besonderheit, die in der ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit liegt), sollte die Bewerbung/der Vorschlag auch einen Hinweis auf die beabsichtigte Verwendung des Geldbetrages enthalten.

Die Stiftung Lions Club Eutin würde sich freuen, wenn die Idee des Förderpreises auf große Resonanz stößt und sich viele „junge Helden/Heldinnen“ beteiligen.

Die Bewerbungsfrist läuft vom 14.02.2020 bis zum 14.03.2020 (Der Rechtsweg ist ausgeschlossen).

Die feierliche Preisverleihung erfolgt am 01.04.2020 um 18:00 Uhr im Jagdschloß am Ukleisee.

Detlev Küfe, Beiratsvorsitzender der Stiftung, steht für weitere Informationen gern zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 01621394940).



Spenden

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(Selbstverständlich erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung.)

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Stiftung Lions Club Eutin

Die Stiftung Lions Club Eutin wurde am 15. Dezember 2015 unter dem Dach der Bürgerstiftung Ostholstein von 37 Lionsfreunden gegründet. Zweck und Aufgaben der Stiftung entsprechen exakt denen des Lions Club Eutin bzw. des Fördervereins Lions Club Eutin e.V., sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele.

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Förderverein

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur ordnungsgemäßen Handhabung von Spendengeldern zu schaffen, wurde der Förderverein Lions Club Eutin e.V. am 4. Oktober 1977 gegründet. Als rechtsfähiger Verein führt er sämtliche Activities durch und verwendet gemäß seiner Satzung die eingenommenen Gelder an gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

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